Hausratversicherung

Wasserschaden – Voraussetzungen für die Hausratversicherung

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Ein Rohrbruch in der Küche, eine defekte Waschmaschine oder ein kaputter Heizkörper, schon strömt das Wasser in die Wohnung. Wer glaubt, das wäre selten, der irrt sich, denn Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen im Wohnbereich. Die Kosten dafür übernimmt nicht immer die Hausratversicherung:

In der Regel werden folgende Wasserschäden durch die Hausratversicherung übernommen:

  • Leckageschäden von Heizungsanlagen und Wärmepumpen
  • Rohrbruch und Schläuche, welche damit verbunden sind
  • Defekte Waschmaschine oder Geschirrspüler
  • Schäden an Ihrer und in allen weiteren betroffenen Wohnungen
  • Defekte an Wasserbetten oder Aquarien (ohne Inhalt)
  • Ansonsten können zusätzliche Leistungen je nach Vertrag variieren (Naturkatastrophen, Erdbeben, Hochwasser)

Folgende Schäden werden i.d.R. nicht übernommen:

  • kleine Wasserschäden, z.B. durch offene Fenster eingedrungenes Regenwasser
  • Schäden, welche durch die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers abgedeckt sind. Z.B. Schäden an der Wand und dem Boden der Wohnung
  • Schäden ausserhalb der Wohnung bzw. des Hauses (z.B. Gartenhaus)

Der Unterschied zwischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Es kann schnell passieren, dass Hausrat- und Haftpflichtversicherung verwechselt werden, wenn es um das Thema Wasserschaden geht. Es gilt: Handelt es sich um Wasserschäden in meiner Wohnung, springt die Hausratversicherung ein. Ziehen die Wasserschäden auch noch Beschädigungen in benachbarten Wohnungen mit sich, dann ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Die Konsequenzen: Was tun im Falle eines Wasserschadens?

Schaden begrenzen:

Die Versicherung erwartet bei Wasserschäden, dass der Versicherte schnellstens versucht, die eingetretenen Schäden so gering wie möglich zu halten. Das heißt, die Ursache zu finden und wenn möglich zu beseitigen, (zum Beispiel zuerst den Haupthahn im Keller zuzudrehen). Sämtliche elektronischen Geräte sollten Sie vor dem Wasser in Sicherheit bringen und am besten auch gleich den Strom abstellen. Danach heißt es, das Wasser umgehend zu entfernen, ob nun mit aufnehmen mit Wischmop, abpumpen oder abschöpfen, um Schimmel oder Schäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Fenster und Türen sollten geöffnet werden, um die Luftfeuchtigkeit zu verringern und das Mobiliar sowie weitere Gegenstände entfernt werden.

Den Schaden melden:

Der Schaden muss der Versicherung unverzüglich, also sofort, gemeldet und möglichst unverändert gelassen werden. In jedem Fall müssen sämtliche beschädigte Gegenstände fotografiert und für eine mögliche spätere Begutachtung aufgehoben werden. Generell muss man Fotos des Schadens und Kostenvoranschläge für die Maßnahmen der Versicherung vorlegen. Das gleiche gilt übrigens ebenfalls für Folgeschäden – sie müssen der Versicherung sofort mit Bildern und Kostenvoranschlägen mitgeteilt werden.

Schaden ersetzt bekommen:

Wenn die ganze Wohnung durch den Wasserschaden unter Wasser steht, wird eine Trocknungsfirma von der Versicherung beauftragt, die das Gebäude von Feuchtigkeit befreit und Möbel vor dem Sperrmüll retten kann. Ganz wichtig: Sie verhindern auch das Entstehen von gesundheitsschädlichem Schimmel oder Hausschwamm.

Für eine Mietminderung müssen Sie den Mietvertrag sowie Fotos vorlegen, die jene Schäden dokumentieren, die das Wohnen beeinträchtigen. Ist ein weiteres Bewohnen der Wohnung oder des Hauses gar unzumutbar, dann können ebenfalls mit Vorlage von Beweisfotos sowie Belegen wie einem Mietvertrag oder einer Hotelrechnung die Unterbringungskosten übernommen werden.

Arbeitsstunden, die man selbst damit verbringt, Wasser und Feuchtigkeit zu entfernen, zahlt die Versicherung ebenso aus.

Hinweis: Die Hausratversicherung verlangt eine regelmäßige Kontrolle der wasserführenden Anlagen. Falls Sie zu lange abwesend waren und diese Anlagen nicht kontrolliert wurden, kann das Probleme bringen!

Falls Sie weitere Hilfe im Umgang mit Ihren Versicherungen bzgl. Wasserschäden benötigen, rufen Sie mich an !

 Mobil: 0171 57 57 59 1
Telefon: 040 709 700 38